ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geschäftsbedingungen für Werbekunden der adbility media GmbH

1. Werbevertrag

1.1 Der Inhalt des Werbevertrags zwischen der adbility media GmbH (nachfolgend „adbility“ genannt) und dem Werbekunden über die Schaltung von Werbemitteln auf den von adbility vermarkteten Websites (nachfolgend „Kampagne“) ergibt sich aus der von adbility erstellten Buchungsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbekunden der adbility media GmbH (nachfolgend „AGBs“ genannt), die ergänzend gelten.

1.2 Ist der Werbekunde eine Werbeagentur oder ein Werbemittler, so kann adbility jederzeit einen Nachweis über die Beauftragung dieses Werbekunden durch einen namentlich benannten Werbetreibenden verlangen. adbility ist berechtigt, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln von einer Abschlagszahlung und gegebenenfalls dem Ausgleich noch offen stehender Rechnungen abhängig zumachen.

1.3 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen dem Werbekunden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Werbekunde Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Werbekunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass adbility in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.5 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Werbekunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als adbility ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn adbility in Kenntnis der AGB des Werbekundendie Dienstleistung ausführt.

1.6 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Werbekunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.7 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Werbekunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.8 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Anforderungen an die vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel

2.1 Ein Werbemittel kann aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern oder aus einer sog. „sensitiven“ Fläche bestehen, die bei Anklicken mittels einer vom Werbekunden bestimmten Internetadresse die Verbindung zu weiteren Informationen und Daten des Werbekunden herstellt und die die Form von Bannern, Links etc. haben kann. Die technischen Spezifikationen des Werbemittels ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

2.2 Der Werbekunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Zweck, Inhalt und Aufmachung der Werbemittel und der Zielseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, in keiner Weise die Rechte Dritter verletzen und allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Strafrecht sowie den speziellen Vorschriften für bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker etc.) und Produktgruppen (Arzneimittel, Heilmittel etc.) genügen und nicht gegen behördliche Anordnungen verstoßen. Der Werbekunde wird insbesondere (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) hingewiesen auf: Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung (§§1, 3 UWG), §1 Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV), §5 Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV). Werbemittel dürfen sexuelle Inhalte oder Service-Telefonnummern (Mehrwertdienste), durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen (insbesondere die Einwahlnummern 0190 und 0900), nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit adbility enthalten. Fehlerhafte Angaben und Änderungen oder sonst nach dieser Vorschrift 2.2 bedenkliche Werbemittel hat der Werbekunde unverzüglich nach Kenntnis adbility zu melden und alles für die Korrektur Erforderliche zu veranlassen.

2.3 adbility behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemittel jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, gegen Ziffer 2.2 verstoßen könnten oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessen der Betreiber der von adbility vertriebenen Websites (Vermarktungspartnern) oder von adbility selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. adbility wird den Werbekunden über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen. Bei einer endgültigen Verweigerung der Schaltung dieser Werbemittel vermindert sich der Vergütungsanspruch von adbility um die hierdurch ersparten Aufwendungen.

3. Leistungspflichten von adbility

3.1 adbility wird für den Werbekunden gemäß den in der Buchungsbestätigung über die Kampagne getroffenen Vereinbarung die dort genannte Anzahl und Art von Werbemitteln auf den dort aufgeführten von adbility vermarkteten Websites oder innerhalb der genannten Website- Channels (thematische Website-Gruppe) bzw. Netzwerke (z. B. adbility) schalten und für die Auslieferung der Werbemittel im vereinbarten Zeitraum und Umfang sorgen. Sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Werbekunden auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel auf bestimmten vermarkteten Websites, adbility wird hierüber unter Berücksichtigung der Interessen des Werbekunden entscheiden.

3.2 Für die Zurverfügungstellung, Schaltung und Auslieferung der Werbemittel verwenden der Werbekunde, adbility und die Vermarktungspartner jeweils Ad-Server. Die technischen Spezifikationen des von adbility beauftragten Dienstleisters verwendeten Ad-Servers werden auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt.

3.3 adbility garantiert keine bestimmte Anzahl von Unique Usern (Einzelnutzern), Visits (Besuchen auf einer Domain), Page Impressions (Sichtkontakte je Website), AdImpressions (Sichtkontakt je Werbemittel auf der Website), AdViews (Aufrufe der Internetseite, auf die das betreffende Werbemittel geschaltet ist), AdClicks (Anklicken des geschalteten Werbemittels) oder eine bestimmte AdClick Rate (Verhältnis von AdViews und AdClicks). Diesbezügliche Angaben, etwa in der Buchungsbestätigung, dienen alleine der Information oder bei entsprechendem ausdrücklichem Hinweis der Berechnung der Vergütung nach Ziffer 5.

3.4 Ein Konkurrenzausschluss ist nicht geschuldet, und zwar auch bezüglich der jeweiligen Websites, auf denen die Werbemittel geschaltet werden.

3.5 adbility gewährleistet, dass die Werbemittel im Jahresdurchschnitt umgerechnet zu 95,2% verfügbar sind, d.h. von den jeweiligen vermarkteten Websites gemäß dem jeweiligen Stand der Technik zwecks Auslieferung beim Werbekunden angefordert werden. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht mit eingerechnet werden die erforderlichen und angemessenen Zeiten für Wartungsarbeiten und Offline-Sicherungen.

3.6 In Fällen von höherer Gewalt ist adbility von der Leistungspflicht befreit. Unter höhere Gewalt fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, die für adbility nicht abwendbar sind. Hierunter zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, Störung und Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways Dritter einschließlich den Betreibern der von adbility vermarkteten Internetseiten, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, fehlerhafte Zwischenspeicherung auf sog. Proxy-Servern Dritter oder die Verwendung einer zur Darstellung des Werbemittels nicht geeigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des Werbekunden oder Dritter, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten, Notfallmaßnahmen (z. B. im Rahmen der Virenbekämpfung) sowie rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben.

3.7 Der Werbekunde ist verpflichtet, die geschalteten Werbemittel auf den vermarkteten Websites, die in der Buchungsbestätigung angegebenen sind, nach der ersten Schaltung zu untersuchen und etwaige Fehler unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der ersten Schaltung zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Leistung von adbility als vertragsgemäß akzeptiert.

3.8 adbility ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung, etwa hinsichtlich des von adbility verwendeten AdServers, Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen und diesen im erforderlichen Umfang die hierzu notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen. adbility verpflichtet sich, diese Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen. adbility wird alle Informationen, die sie von und über den Werbekunden und den Werbetreibenden im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, ausschließlich für Zwecke des Werbevertrages zu verwenden und geheim zu halten, soweit sich nicht aus deren Natur oder den Zwecken des Werbevertrages etwas anderes ergibt, die Informationen bereits öffentlich bekannt waren oder ohne vertragswidriges Verhalten bekannt werden, sie nach einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht zu veröffentlichen sind oder sie vom Informationsempfänger unabhängig von der Überlassung entwickelt werden, und adbility wird auch ihre Erfüllungsgehilfen entsprechend verpflichten.

4. Verpflichtungen des Werbekunden

4.1 Der Werbekunde wird sämtliche für die Schaltung der Werbemittel notwendigen Daten und Informationen adbility rechtzeitig und vollständig, spätestens jedoch fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin für die Schaltung in dem von adbility angegebenen Format (gif/jpg/…) zur Verfügung stellen.

4.2 Der Werbekunde stellt sicher, dass der von ihm bzw. von dem von ihm beauftragen Dritten verwendete Ad-Server mit dem von adbility verwendeten Ad- Server uneingeschränkt kompatibel ist.

4.3 Der Werbekunde hat die ausreichende technische Verfügbarkeit der von ihm benannten Zielseiten und Daten, auf die die Werbemittel verweisen, sicherzustellen.

4.4 Bei nicht vertragsgemäßer, insbesondere verspäteter Zurverfügungstellung der in Ziff. 4.1 genannten Daten und Informationen oder bei mangelnder Schaffung der erforderlichen technischen Voraussetzungen nach Ziffer 4.2 oder 4.3 beginnt die Verpflichtung von adbility zur Auslieferung der Werbemittel erst fünf Werktage nach ordnungsgemäßer Zurverfügungstellung der Daten und Informationen oder Schaffung oder Wiederherstellung der technischen Voraussetzungen. adbility hat in diesem Fall das Recht, aber nicht die Pflicht, die Auslieferung über den ursprünglichen Endtermin bis maximal zur ursprünglich vereinbarten Dauer der Auslieferung aufrecht zu erhalten.

4.5 Der Werbekunde stellt adbility umfassend von Ansprüchen Dritter sowie den damit verbundenen angemessenen Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) frei, die aus dem vom Werbekunden oder seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verschuldeten Verstoß gegen Ziffer 2.2, 2.3 oder 4.1-4.3 resultieren.

5. Berechnung der Vergütung

5.1 Die Vergütung bemisst sich grundsätzlich auf der Basis von AdImpressions, wenn nicht eine Vergütung auf Basis von AdClicks ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. AdImpressions und AdClicks werden gemeinsam „Vergütungseinheiten“ genannt. Eine Vergütungseinheit gilt jeweils als generiert, wenn die betreffende Website aufgerufen wird, nicht erst, wenn die Lieferung des betreffenden Werbemittels auf die Website abgeschlossen ist.

5.2 Die Ermittlung der generierten Vergütungseinheiten erfolgt ausschließlich durch Kampagnenreports, die mittels des von adbility verwendeten Ad-Servers erstellt werden.

5.3 Da es durch das erforderliche Zusammenspiel mehrerer technischer Systeme zu Zähldifferenzen kommen kann, können abweichende eigene Erkenntnisse und Zählungen des Werbekunden für Korrekturen der Kampagnenreports nicht unmittelbar herangezogenen werden. Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Kampagnenreports kann der Werbekunde deren Überprüfung unter Einschaltung des Supportteams des jeweiligen AdServer-Dienstleisters von adbility verlangen. Die Kosten für diese Überprüfung werden, wenn die Zweifel sich nicht bestätigen, oder innerhalb einer marktüblichen Toleranz liegen (10%), vom Werbekunden getragen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung/Buchung durch den Werbekunden veröffentlichte Preisliste für Werbekunden. Alle von adbility angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 adbility stellt die generierten Vergütungseinheiten je Kalendermonat im Folgemonat, bei einer Kampagnendauer von weniger als einem Monat nach Ende der Kampagne in Rechnung. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Kommt der Werbekunde in Verzug ist der Rechnungsbetrag mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. adbility behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

6.3 Einwendungen und Einreden sind binnen eines Monats nach Rechnungszugang schriftlich zu erheben, verspätete Einwendungen und Einreden sind ausgeschlossen.

7. Rechte an den Werbemitteln

7.1 Der Werbekunde sichert zu, dass er über alle zur Schaltung der Werbemittel erforderlichen Rechte verfügt. Für die schuldhafte Verletzung von Schutzrechten Dritter gilt Ziffer 4.5 entsprechend.

7.2 Durch die Übermittlung der Daten nach Ziffer 3.1 räumt der Werbekunde adbility die folgenden nicht ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte (einschließlich des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen) ein:

  • das Archivierungs- und Datenbankrecht, d. h. das Recht, die Inhalte in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden.
  • das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien (z. B. Internet, Zeitungen, Zeitschriften) ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten.
  • das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden.
  • adbility ist es insbesondere auch gestattet, die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen zulassen.

8. Haftung von adbility

8.1 Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts Anderes ergibt, haftet adbility bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Auf Schadensersatz haftet adbility – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet adbility vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3 Die sich aus 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden adbility nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit adbility einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Ansprüche des Werbekunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Werbekunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn adbility die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Werbekunden wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

8.5 Darüber hinaus ist die Haftung für bei dem Werbekunden oder Dritten entstandene Schäden einschließlich des entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für folgende Schäden:

  • Datenverluste, wenn der Werbekunde nicht durch Erstellung von Sicherungskopien von seinem Datenbestand oder in sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Werbemittel mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Andernfalls ist die Haftung von adbility auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
  • Für mangelhafte Daten, die von Werbeagenturen oder Werbemittlern oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, die im Auftrag des Werbekunden oder des Wertreibenden handeln.
  • Für die Qualität der Wiedergabe von Bilddateien, insbesondere nicht für Farbabweichungen.
  • Für Schäden aus gekürzter oder verfälschter Erscheinung oder aus der missbräuchlichen Verwendung von Daten durch Dritte.
  • Dafür, dass die geschalteten Werbemittel die gesetzlichen Anforderungen des Landes, in dem sie aufgerufen werden können, oder in dem der Werbekunde oder Wertreibende seinen Sitz hat, erfüllen.
  • Für die Durchsetzbarkeit von aufgrund der geschalteten Werbemittel angebahnten oder geschlossenen Verträgen nach dem Landesrecht eines berührten Staates übernimmt adbility keine Gewährleistung und Haftung. Das Gleiche gilt für die Entstehung sonstiger rechtlicher und wirtschaftlicher Nachteile der Vertragsparteien.

8.6 Soweit die Haftung von adbility ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von adbility.

9. Laufzeit, Kündigung

9.1 Die Laufzeit des Werbevertrages wird in der Buchungsbestätigung bestimmt. Ab Beginn der Auslieferung ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Kündigung zu einem Termin vor Beginn der Auslieferung ist mit einer Frist von 5 Werktagen jederzeit möglich. Sie muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung mindestens 3 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Spätere Stornierungen werden bis zum Schaltungsbeginn mit einer Schadensersatzpauschale von 30% des Netto-Auftragswertes berechnet. Ab Schaltungsbeginn erhöht sich die Pauschale auf 100% des Nettoauftragswertes.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3 Unabhängig von der Kündbarkeit des Werbevertrages wird adbility auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Werbekunden die Werbemittel binnen 5 Werktagen, bei Gefahr in Verzuge unverzüglich, von den vermarkteten Websites entfernen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Leistungsort- und Erfüllungsort im rechtlichen Sinn ist Hamburg. Jeder andere Ort, an dem die Werbemittel abrufbar sind, bleibt für vertragliche, haftungsrechtliche und gesetzliche an den Leistungsort gebundene Ansprüche außer Betracht.

10.2 Etwaige Rückzahlungsansprüche des Werbekunden werden während einer laufenden Geschäftsbeziehung regelmäßig in Form einer Gutschrift für zukünftige Aufträge vergütet.

10.3 Der Werbevertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Werbevertrag ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig. adbility ist nach ihrer Wahl berechtigt, den Werbekunden an seinem Sitz zu verklagen.

10.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

Stand: November 2015